Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – VABRO Cars Mietvertrag
VABRO Cars
Plochinger Str. 34/2, 73779 Deizisau
vertreten durch:
– VABRO Transporte GmbH, Plochinger Str. 34/2, 73779 Deizisau
– VATO GmbH, Küferstr. 21, 73257 Köngen
§ 1 Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss
Der Vermieter überlässt dem Mieter das im Mietvertrag bezeichnete Fahrzeug zur Nutzung auf Zeit. Der Mietvertrag kommt durch Unterzeichnung zustande und endet automatisch mit Ablauf der Mietzeit. Die Fahrzeugübergabe erfolgt erst nach Zahlung der Erstmiete und der Kaution. Das Fahrzeug darf nur von den im Vertrag genannten Personen geführt werden. Eine Untervermietung oder Weitergabe ist untersagt. Das Fahrzeug ist mit GPS-Ortung ausgestattet, deren Daten ausschließlich der Sicherheit dienen.
§ 2 Fahrzeugzustand und Nutzung
Das Fahrzeug wird technisch einwandfrei und verkehrssicher übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, es pfleglich zu behandeln und technische Vorgaben einzuhalten. Fehlermeldungen sind unverzüglich zu melden. Fahrten außerhalb Deutschlands sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters gestattet. Untersagt sind Motorsport-, Renn- oder Testfahrten, Offroad-Nutzung, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie riskantes Fahrverhalten.
§ 3 Mietkosten, Zahlung und Verzug
Der Mietpreis und Nebenkosten sind im Vertrag festgelegt und zu Mietbeginn fällig. Bei monatlicher Miete ist der Betrag im Voraus zu zahlen. Bei Zahlungsverzug über 7 Tage kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen. Eine vorzeitige Rückgabe begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung.
§ 4 Kaution
Vor Übergabe ist eine Kaution zu hinterlegen. Diese wird nach Rückgabe und Prüfung des Fahrzeugs zurückerstattet. Der Vermieter darf offene Forderungen mit der Kaution verrechnen.
§ 5 Versicherung
Das Fahrzeug ist haftpflicht- und vollkaskoversichert. Der Mieter trägt die vereinbarte Selbstbeteiligung. Der Versicherungsschutz entfällt bei Fahren ohne Fahrerlaubnis, durch unberechtigte Fahrer, Alkohol- oder Drogeneinfluss, missbräuchlicher Nutzung oder Nichtmeldung eines Schadens.
§ 6 Rückgabe des Fahrzeugs
Das Fahrzeug ist termingerecht, gereinigt und mit gleichem Tankstand zurückzugeben. Bei unzureichender Reinigung werden 50 €, bei Spezialreinigung 150 € berechnet. Fehlende Betankung wird mit Tankkosten plus 30 € Servicegebühr verrechnet.
§ 7 Unfall, Verlust oder Entwendung
Nach einem Unfall ist unverzüglich die Polizei und der Vermieter zu informieren. Der Mieter hat alle relevanten Informationen und Beweise zu sichern. Abschlepp-, Bergungs- und Rückführungskosten trägt der Mieter, sofern keine Kostenübernahme durch die Versicherung erfolgt.
§ 8 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände ist ausgeschlossen.
§ 9 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Schäden infolge unsachgemäßer Nutzung, Verstöße gegen Verkehrsvorschriften oder Vertragsverletzungen. Für behördliche Anfragen wird eine Bearbeitungspauschale von 40 € erhoben.
§ 10 Kündigung
Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf ist ausgeschlossen. Der Vermieter kann fristlos kündigen bei Zahlungsverzug, missbräuchlicher Nutzung oder grober Fahrlässigkeit. Nach Kündigung ist das Fahrzeug unverzüglich zurückzugeben.
§ 11 Datenschutz
Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung. Grundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a und b DSGVO. Bonitätsprüfung erfolgt durch Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss. Weitere Informationen unter: boniversum.de/eu-dsgvo.
§ 12 Vertragsverstöße und Strafzahlungen
- Motorsport, Burnouts, Offroad: 1.000 €
- Unerlaubte Auslandsfahrt: 1.000 €
- Alkohol, Drogen, Medikamente: 2.500 €
- Rauchen im Fahrzeug: 250 €
- Nicht rechtzeitige Rückgabe: 500 € pro Tag
- Unbefugte Untervermietung: 1.000 €
- Manipulation GPS-System: 2.000 €
- Fehlbetankung oder fehlende Tankbelege: 150 € / 45 €
Mehrere Verstöße können kumulativ geahndet werden. Ein höherer Schaden kann zusätzlich geltend gemacht werden.
§ 13 Haftung bei Unterschlagung und Ausschluss des Versicherungsschutzes
Das Mietfahrzeug ist nicht gegen Unterschlagung versichert. Der Versicherungsschutz entfällt bei Alkohol- oder Drogenkonsum, grober Fahrlässigkeit oder wenn die Versicherung die Kosten ablehnt. Alle Kosten durch Unfall, Bergung, Rückführung, Gutachten, Reparatur oder Folgeschäden trägt der Mieter, sofern keine Kostenübernahme erfolgt. Der Mieter haftet vollumfänglich für alle Schäden, einschließlich Wiederbeschaffungswert, Mietausfall, Abschlepp- und Rechtsverfolgungskosten. Die Kaution kann zur Deckung dieser Ansprüche verwendet werden. Bei Unterschlagung, Betrug oder vorsätzlicher Schädigung wird Strafanzeige erstattet.
§ 14 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.
§ 15 Kostentragung des Mieters
Sollte im Mietvertrag ausdrücklich nichts anderes vereinbart sein, trägt der Mieter sämtliche durch die Benutzung des Mietfahrzeugs entstehenden Kosten, insbesondere:
- Bußgelder, Strafen, Mautgebühren, Verwarnungs- oder Ordnungswidrigkeiten, einschließlich solcher, die durch Erfüllungsgehilfen, Partner oder Kunden des Mieters verursacht wurden.
- Verlust oder Beschädigung von Fahrzeugdokumenten oder Zubehör, insbesondere Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung Teil I, Fahrzeugschlüssel oder ähnliche Unterlagen.
- Transportkosten aller Art, insbesondere Liefer-, Rücklieferungs-, Rückhol-, Bergungs- und Abschleppkosten, sofern diese im Zusammenhang mit der Nutzung oder Rückgabe des Mietfahrzeugs entstehen.
Diese Regelung gilt ergänzend zu den weiteren Haftungs- und Kostentragungsbestimmungen des Mietvertrages.