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VABRO-CARS

DAS ULTIMATIVE MIETERLEBNIS

UNSERE DIENSTLEISTUNGEN

Bequem und sicher.

UNSERE KOMPLETTPAKETE

Profitiert noch heute.

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INTERESSE AN EINEM LANGZEITLEASING? 

 BEI EINER MIETDAUER VON 6 MONATEN?

PROFITIER VON
UNSERER LANGZEITMIETE

Unser Angebot zur Langzeitmiete eines Fahrzeuges ist das perfekte Pendant zum Auto-Leasing. Du kannst dein Wunschfahrzeug ganz bequem und zu einem flexiblen Zeitraum mieten. Dank unseres Sortiments sind all deinen Wünschen keine Grenzen gesetzt. Vom kleinen City-Flitzer über SUV´s, bis hin zum gehobenen Mittelklassewagen: VABRO-Cars hat sie alle. 

Vom Reifenwechsel zur Wartung bis hin zur Versicherung – wir erledigen das alles für dich! Alle Kosten rund um das Fahrzeug sind mit der monatlichen Mietrate beglichen, du musst nur tanken.

Deine Autovermietung in Stuttgart.

DEINE VORTEILE

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FAHRZEUG NACH WUNSCH

Wir haben die Fahrzeuge aller bekannten Hersteller in allen Fahrzeugklassen in unserem Repertoire.

Du kannst dein Traumauto nicht finden? Kein Problem! Sende uns einfach eine E-Mail mit der Modellanfrage. Wir geben uns Mühe, dein Wunschfahrzeug doch noch anbieten zu können.

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VOLLUMFÄNGLICHER SERVICE

An- und Abmeldung des Fahrzeuges, lästige Termine zum Reifenwechsel oder in der Werkstatt. All das fällt für dich weg. Wir erledigen alles rundum das Fahrzeug. 

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FAHRZEUGMIETE OHNE SONDERZAHLUNG

Bei unserer Langzeitmiete kommen keine zusätzlichen Kosten auf dich zu. Diese sind alle bereits durch die Mietrate abgedeckt. Auch eine Sonderzahlung musst du bei uns nicht leisten. Die einzigen Kosten, welche auf dich zukommen, sind die monatliche Mietrate und Ideine Tankkosten. 

  • Welche Vorteile habe ich bei Vabro Cars?
    All unsere Fahrzeuge sind Neuwägen die fahrbereit an Sie übergeben werden. Es gibt keine versteckten Kosten wie Steuer, Versicherung, Verschleiß, GEZ-Gebühren oder Sonstiges. Sie müssen nur tanken. Keine lästigen Finanzierungsanfragen oder Leasingverträge, die Ihre Bonität beeinflussen könnten. Für Gewerbetreibende voll absetzbar. Keine feste Bindung, Sie können immer ein anderes Fahrzeug fahren.
  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um ein Auto mieten zu können?
    Die wichtigste Voraussetzung für die Anmietung eines unserer Fahrzeuge ist natürlich der Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis. Zudem benötigen Sie einen gültigen Personalausweis eines EU-Landes (auch ein Reisepass, der noch mindestens einen Monat gültig ist, wird in Verbindung mit einer Meldebescheinigung akzeptiert). Je nach Fahrzeugklasse ist eine Anmietung ab einem Alter von 18, 21 oder 25 Jahren möglich. Ob Unternehmen oder Privat spielt bei uns keine Rolle. Bonität vorausgesetzt.
  • Wie lange ist die Laufzeit und wie viele Kilometer darf ich in dieser Zeit fahren?
    Die Laufzeit ist auf mindestens. 6 Monate festgesetzt inklusive 3.000 Freikilometer im Monat. Minderkilometer werden nicht verrechnet. Mehrkilometer werden mit 0,80 € inkl. MwSt. berechnet.
  • Kann ich ein Fahrzeug auch früher abgeben?
    Die Verträge werden immer auf die Gesamtlaufzeit abgeschlossen, diese betragen je nach Fahrzeug zwischen 6-12 Monate. Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag auf jemand anderes umzuschreiben bei ausreichender Bonität.
  • Wie kann ich sehen, welche Fahrzeuge derzeit verfügbar sind?
    Hierfür muss eine unverbindliche Mietanfrage mit der Wunschvorstellung gemacht werden. (z.B. Kompaktwagen, Automatik, 150 PS). Dann werden wir Ihnen Anhang der Angaben das passende und am schnellsten Verfügbare Fahrzeug anbieten.
  • Wie schnell bekomme ich mein Wunschfahrzeug?
    Die Fahrzeuge sind unterschiedlich verfügbar, angefangen bei 4 Werktagen bis hin zu 2 Monaten. Wenn das gewünschte Fahrzeug nicht verfügbar ist, suchen wir gemeinsam mit dem Kunden nach einer zufriedenstellenden Alternative.
  • Darf ich mit dem Fahrzeug ins Ausland fahren?
    Fahrten ins Ausland sind in folgende Ländern möglich: Österreich, Schweiz, Italien, Spanien, Portugal, Frankreich, Kroatien, Slowenien, Slowakei, Ungarn, Polen, Belgien, Niederlande, Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland, Griechenland, Lichtenstein, Luxemburg. Fahrten in alle nicht hier aufgeführten Länder sind ausdrücklich untersagt. Eine vorübergehende, ununterbrochene Nutzung im Ausland darf 8 Wochen nicht überschreiten. Bei unerlaubten Fahrten ist mit einer Strafgebühr von 1.000€ zu rechnen und kann bis zur Anzeige führen.
  • Welche Versicherungsfälle sind möglich?
    Teilkaskofälle sind z.B.: Steinschlag, Glasbruch, Marderschaden, Haarwildschäden, Sturm und Hagel Vollkaskofälle sind z.B.: eigenverschuldeter Unfallschaden, Vandalismus, Parkrempler
  • Wer kümmert sich um die Zulassung?
    Die Fahrzeuge werden vorab von uns oder unseren Lieferanten zugelassen, wodurch für alle Fahrzeuge Versicherungsschutz besteht.
  • Muss das Fahrzeug auf mich zugelassen werden?
    Nein, die Fahrzeuge werden auf uns zugelassen und fahrbereit an Sie übergeben. Wunschkennzeichen sind daher nicht möglich.
  • Wer darf mit dem Fahrzeug ausser mir fahren?
    Die Voraussetzung der Fahrer ist der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem EU-Staat. Das Mindestalter richtet sich nach der Fahrzeugkategorie. Sie können Ihr Auto allen Verwandten 1. Grades (Eltern, Kinder), Ihrem Ehegatten oder nicht ehelichen Lebensgefährten, sofern sie denselben Wohnsitz wie Sie haben, überlassen. Weitere Personen dürfen Ihr Vabro-CarsFahrzeug nur nach vorheriger, ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung von Vabro-Cars fahren. Hierfür senden Sie uns bitte eine Kopie des Personalausweises und des Führerscheins der Person zu. Erst nach unserer Einwilligung wird die Fahrt genehmigt.
  • Mit welcher Bereifung werden die Fahrzeuge ausgeliefert?
    Unsere Fahrzeuge werden immer mitder für die gesamte Mietdauer geeignete Bereifung ausgeliefert. Oftmals auch mit 8-Fach Bereifung (Winter-/Sommerbereifung), die auf Wunsch in unsrem Haus gelagert und gewechselt werden kann.
  • Wie hoch ist die Selbstbeteiligung je Schadenfall?
    Bei unseren Fahrzeugen liegt die Selbstbeteiligung bei der Teilkaskoversicherung bei 500 € (in Abhängigkeit vom Fahrzeug kann diese auch bei 1.000 € liegen, siehe Fahrzeugdetailseite). Die Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung liegt bei 1.000 €. Pro Schadensfall sind Sie verpflichtet, die in der Buchungsvereinbarung festgelegte Selbstbeteiligung für die Teil- oder Vollkaskoversicherung („Selbstbeteiligung“) zu entrichten.
  • Was passiert im Falle eines Strafzettels oder Bußgeldbescheides?
    Für jedes eingehende Bußgeld, Strafe, Mautgebühr usw. wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 € erhoben.
  • Was passiert im Falle eines Unfalls?
    Sollten Sie einen Unfall oder Schaden haben, dann sind Sie über die im Mietpreis enthaltene Versicherung (Haftpflicht, Teil- und Vollkaskoversicherung) abgesichert. Jeder Unfall oder Schaden muss umgehend an Vabro-Cars gemeldet werden! Idealerweise stellen Sie uns gleich Fotos zur Verfügung. Sobald Dritte am Schaden beteiligt sind, sind Sie verpflichtet, die Polizei anzurufen und den Schaden aufnehmen zu lassen. Mit Dritten meinen wir sowohl Personen als auch Gegenstände und Autos. Mögliche Beispiele für Ihr Verhalten bei einem Schadensereignis: Wenn Sie zum Beispiel beim Fahren auf der Autobahn einen Steinschlag bekommen, müssen Sie Vabro-Cars informieren, jedoch nicht die Polizei. Wenn Sie aber einen Pfosten umfahren, müssen Vabro-Cars und die Polizei verständigt werden. Andernfalls wird der Vorfall als Fahrerflucht geahndet.
  • Was unterscheidet Schäden von Gebrauchsspuren?
    Schäden sind Spuren, die den Wert eines Autos negativ beeinflussen und nur durch aufwendige Aufbereitungs- und Reparaturtechniken oder Austausch zu beheben sind, z. B. tiefe Kratzer, Lackabrieb, Löcher, Risse, Brüche, Rauchgeruch, fehlende Teile. Schäden, die unterhalb Ihrer Selbstbeteiligung liegen oder durch die Vollkaskoversicherung nicht abgedeckt sind, werden fachgerecht und so günstig wie möglich instand gesetzt und Ihnen dann berechnet. Gebrauchsspuren sind Spuren, die den Wert eines Autos nicht beeinflussen, für Alter und Kilometerleistung des Autos angemessen sind und durch eine normale Aufbereitung zu beheben sind, z. B. kleine Steinschläge, oberflächliche Kratzer ohne Lackabrieb (z. B. von Waschanlagen).
  • Wer haftet für Kosten im Fall einer Instandsetzung?
    Für alle während der Mietdauer entstanden Schäden muss der Mieter aufkommen, gerne kümmern wir uns nach Absprache darum.
  • Was ist wenn das Fahrzeug in die Werkstatt muss?
    Für anfallende Reparaturen und nötige Inspektion haben wir unsere Partner-Werkstätte in der Umgebung. Darum müssen Sie sich bitte immer vorab per Mail an kontakt@vabro-cars.de melden, damit wir die Einzelheiten mit Ihnen besprechen können.
  • Steht mir während des Werkstattbesuchs ein Ersatzwagen zu?
    Vabro-Cars stellt kein Ersatzfahrzeug bereit für den Fall eines Werkstattbesuches.
  • Wie erfolgt die Übernahme und Rücknahme des Fahrzeuges?
    Für die Übernahme wird ein Termin in Neuhausen vereinbart. Anhand eines Übernahmeprotokolls werden Zustand und Zubehör festgehalten. Für die Rückgabe wird 4 Wochen vor Vertragsende ein Rücknahmetermin vereinbart. Es ist unbedingt zu beachten, dass das Fahrzeug in einem sauberen Zustandzurückgegeben werden muss. Das Fahrzeug muss auf mögliche Gebrauchsspuren und Schäden geprüft werden, um Sie dabei zu unterstützen, wird ein neutraler Gutachter von uns zur Verfügung gestellt, um dies gemeinsam festzuhalten. Bei der Rückgabe müssen Sie zwingend anwesend sein, um das Rückgabeprotokoll zu unterschreiben. Erst durch dieses unterschriebene Protokoll ist der Vertrag offiziell beendet. Was sind Schäden und was sind Gebrauchsspuren erfahren Sie in den entsprechenden Unterpunkten weiter unten (Versicherung & Schäden). Wir vergleichen den Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe und Rücknahme und informieren sie anschließend, ob und welche Aufbereitungs- oder Instandsetzungskosten auf sie zukommen. Bitte achten Sie bei der Rückgabe darauf, dass das Fahrzeug mit vollständigem Zubehör sowie innen und außen gereinigt zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückgegeben wird.

 

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